Allgemeine Geschäftsbedingungen (11.12.2023)


  1. Gegenstand und Geltungsbereich
    1. Alle Vereinbarungen und Angebote, die wir mit unseren Kunden getroffen haben, unterliegen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch AGB oder Bedingungen). Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind Änderungen und abweichende Bedingungen des Kunden nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich akzeptieren. Das Gleiche gilt für den Ausschluss dieser Bestimmungen. 
    2. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (§ 310 BGB).
    3. Wenn diese AGB in englischer oder anderer Sprache bereitgestellt werden, ist allein die deutsche Textfassung maßgebend. 
    4. Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Lieferungen, Leistungen und Angebote, wenngleich sie nicht noch einmal separat vereinbart wurden.
    5. Die rechtserheblichen Erklärungen und Anzeigen des Lieferanten über den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mahnung oder Rücktritt) müssen schriftlich abgegeben werden. Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
  2. Angebot und Vertragsabschluss
    1. Unsere Angebote sind unverbindlich, soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt. 
    2. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Es steht uns frei, das Angebot innerhalb von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt der Bestellung anzunehmen. Das Übergeben der Ware an den Versanddienstleister oder eine Auftragsbestätigung stellen eine Auftragsannahme dar.
    3. Eine Vorbestellung ist eine Bestellung, die mindestens 14 Tage bis zur Übergabe an den Versanddienstleister benötigt.
    4. Vorbestellungen sind bis zu 180 Tagen nach dem Zeitpunkt der Bestellung und anschließend bis zu einer Stornierung durch den Käufer anzunehmen.
    5. Die in unserem Angebot eventuell vorhandenen Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen und ähnliche Dokumente sind unverbindliche Informationen, die nicht Vertragsbestandteil werden können. Außer es ist ausdrücklich schriftlich vereinbart worden, dass entsprechende Unterlagen oder ein bestimmter Inhalt Vertragsinhalte sein sollen.
  3. Zahlungsbedingungen und Preise
    1. Sämtliche Preise können sowohl exklusive Mehrwertsteuer, als auch inklusive Mehrwertsteuer angezeigt und zu denen möglicherweise weitere anfallende Kosten wie Transportkosten hinzugerechnet werden müssen.
    2. Die Bezahlung erfolgt immer inklusive Mehrwertsteuer.
    3. Sollten innerhalb eines Vertragszeitraumes nicht mehr tragbare zusätzliche Kosten für uns entstehen und wir diese an den Kunden weitergeben müssen, so steht diesem ein Vertragslösungsrecht zu.
    4. Wir bieten Firmenkunden an, den Rechnungsbetrag erst nach Erhalt der Ware und der Rechnung per Überweisung zu bezahlen („Kauf auf Rechnung”). Um Ihnen dieses Angebot machen zu können, kooperieren wir mit dem Finanzdienstleister Billie GmbH. Nach erfolgreicher Adress- und Bonitätsprüfung im Rahmen des Bestellprozesses und Abgabe der Bestellung treten wir unsere Forderung an die Billie GmbH ab. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb der Zahlungsfrist, die auf der Rechnung angegeben ist, auf das Konto, das auf der Rechnung aufgeführt ist. Die Datenschutzerklärung der Billie GmbH finden Sie hier: https://www.billie.io/datenschutz. Sie findet ergänzend zu unserer Datenschutzerklärung und unseren AGB Anwendung.
    5. Wenn sich aus unserer Auftragsbestätigung, einer Vereinbarung oder der Rechnung nichts anderes ergibt, werden die Preise ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
    6. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich beeinträchtigen und die Bezahlung offener Forderungen durch den Kunden gefährden.
  4. Lieferbedingungen, Annahmeverzug und Gefahrübergang
    1. Die von uns angegebenen Liefertermine oder Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, dass die jeweilige Lieferzeit bzw. Lieferdauer ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde. Die Lieferung oder die Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen, insbesondere etwaiger Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. 
    2. Unsere vertraglichen Leistungen können wir in Teillieferungen erbringen, sofern diese dem Kunden zumutbar sind.
    3. Wir sind von der Lieferpflicht befreit, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik oder ähnliche Umstände unmöglich oder übermäßig erschwert wird. Wenn die daraus resultierenden Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen überschreiten, können beide Vertragspartner in Betracht des Verzugsumfanges vom Vertrag zurücktreten. Bei einer Nichtbelieferung oder mangelhafter Belieferungen unserer Lieferanten sind wir von unseren Lieferpflichten vollständig befreit. Dies ist nur möglich, wenn wir die notwendigen Vorkehrungen für den Einkauf der von uns bestellten Waren getroffen haben. Wir verpflichten uns, in diesem Fall unsere Ansprüche gegen den Lieferanten an den Kunden auf dessen Verlangen abzutreten. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
    4. Die Lieferung erfolgt ab Werk auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, es ist im Einzelfall eine andere Vereinbarung getroffen worden.
    5. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung der Lieferung geht mit der Auslieferung an den Versanddienstleister auf den Kunden über. 
    6. Wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät oder schuldhaft andere Mitwirkungspflichten verletzt, können wir den uns hierdurch entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen. 
    7. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Der Kunde trägt die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferung in Abweichung von 4.5. in dem Zeitpunkt, an dem dieser in Annahmeverzug gerät.
  5. Schutzbestimmungen
    1. Der Kunde ist verpflichtet, die Schutzrechte, insbesondere Urheber-, Marken-, Patentrechte sowie Rechte am Design zu wahren, unabhängig davon, ob diese uns oder unseren Lieferanten bzw. Herstellern zustehen. Unsere Produkte sind unser geistiges Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese nachzubauen, sich Schutzrechte jeglicher Art zu sichern oder sie sonst auszubeuten.
  6. Datenschutzbestimmungen
    1. Personenbezogene Daten werden von Ihnen als Kunden erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt, wenn, soweit und solange dies für die Begründung, die Durchführung oder die Beendigung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Eine weitergehende Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erfordert oder erlaubt oder Sie hierzu eingewilligt haben. Zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses bzw. zur Erfüllung einzelner Kaufverträge und Bestellungen kann insbesondere die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung des Namens von Personen, deren Adresse, weiterer Kommunikationsdaten, der Umsatzsteueridentifikationsnummer, oder auch der Bankdaten erforderlich sein. Rechtsgrundlage hierfür ist vornehmlich Art. 6 Abs. 1 lit. b) und c) DS-GVO.
    2. Unsere vollständige Datenschutzerklärung kann unter https://radman-grosshandel.de eingesehen werden.
  7. Eigentumsvorbehalt
    1. Wir behalten uns das Eigentum an den Waren oder Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlung aus dem Lieferungsvertrag vor. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Dies gilt vornehmlich bei Zahlungsverzug. In der Zurücknahme durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Waren durch uns liegt immer ein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme der Vorbehaltsware sind wir berechtigt, den Verwertungserlös auf die Verbindlichkeiten des Kunden zu verrechnen.
    2. Im Falle einer Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
    4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 9% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
    5. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich Umsatzsteuer unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
    6. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware, also Faktura-Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer, zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
    7. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird sie mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gekauften Sache, also Faktura-Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer, zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. 
  8. Verjährungsbestimmungen
    1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Wenn eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).
    2. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. Nr. 6 lit. b) S. 1 und S. 2 (aa) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen
  9. Mängelhaftung und Gewährleistung
    1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In jeglichen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474ff. BGB) und die Rechte des Kunden ausgesondert abgegebenen Garantien, insbesondere seitens des Herstellers.
    2. Unsere Mängelhaftung basiert auf der Vereinbarung, die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware getroffen wurde. Die Beschaffenheitsvereinbarung bezieht sich auf alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlicht wurden. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB). Die öffentlichen Äußerungen des Herstellers oder seines Auftrags, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett der Ware, gehen bei Äußerungen Dritter vor.
    3. Wir haften für digitale Elemente oder sonstige elektronische Inhalte nur, wenn es explizit aus einer Beschaffenheitsvereinbarung hervorgeht. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter übernehmen wir insoweit keine Haftung. 
    4. Es besteht keine Haftung für Schäden, die der Kunde bei Vertragsabschluss kannte oder grob fahrlässig nicht kannte (§ 442 BGB). Es ist erforderlich, dass der Kunde seine gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten gemäß § 377, 381 HGB erfüllt hat. Für die Verwendung von zur Montage oder sonstiger Weiterverarbeitung bestimmten Waren ist eine Untersuchung unbedingt vor der Verarbeitung durchzuführen. Bei der Lieferung, der Untersuchung oder einem späteren Zeitpunkt eines Mangels ist uns unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten. Wenn der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige versäumt, ist unsere Haftung für den nicht oder verspätet angezeigten Mangel nach Maßgabe des Gesetzes ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten. 
    5. Wir können zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache leisten. Sollte die von uns gewählte Art der Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar sein, kann er sie ablehnen. Wir behalten uns das Recht vor, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen abzulehnen.
    6. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung von der Zahlung des fälligen Kaufpreises abhängig zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
    7. Der Kunde hat gibt die Zeit und Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu prüfen. Im Falle einer Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die defekte Sache gemäß den geltenden Gesetzen zu ersetzen, wobei der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung hat. Wir sind nicht verpflichtet, den Ausbau, noch den Einbau, die Entfernung oder Deinstallation der mangelhaften Sache zu ersetzen, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren. Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten bleiben unberührt.
    8. Wir können die zur Prüfung und Nacherfüllung notwendigen Aufwendungen übernehmen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- oder Materialkosten sowie gegebenenfalls Aus-/Einbaus kosten gemäß dieser Vereinbarung oder erstatteten sie nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen und diese AGB für tatsächliche Mängel. Andernfalls können wir die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzen, wenn der Kunde wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt. 
    9. In dringenden Fällen, wie z. B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, ist der Kunde berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierfür objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Wir sind unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, über eine solche Selbstvornahme zu informieren. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
    10. Wenn eine angemessene Frist für die Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Es besteht jedoch kein Rücktrittsrecht bei einem unerheblichen Mangel.
    11. Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c S. 2, 327 Abs. 5, 327u BGB). Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe nachfolgender Nr. 6 und 7.
  10. Weitere Haftungsbestimmungen
    1. Sofern sich aus diesen AGB keine weiteren Bestimmungen ergeben, haften wir bei einer Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
    2. Für Schadensersatzansprüche, unabhängig davon, ob es sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt, im Rahmen der Verschuldenshaftung. Unsere Haftung ist vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen beschränkt auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
    3. Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Mängel, die arglistig verschwiegen oder Garantien für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
    4.  Eine Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
  11. Schlussbestimmungen
    1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gelten die Bestimmungen und das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationaler Einheitsrechte.
    2. Wende der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Unternehmenssitz unserer Firma in Spremberg.